Gericht verweigert Rückgabe von 59’000-$-Casinochips

tl;dr
Ein Mann aus New Jersey wollte alte Casinochips im Wert von 59’000 Dollar einlösen, doch das Gericht lehnte ab. Die Chips stammten aus dem längst geschlossenen Playboy Hotel and Casino in Atlantic City. Da sie nie im Umlauf waren, gelten sie nicht als rückzahlungsfähig. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der zuständigen Behörde.
Alte Chips, keine Auszahlung
Keith Hawkins kaufte im Jahr 2022 bei einer Online-Auktion 389 Casinochips, die ursprünglich für das Playboy Hotel and Casino in Atlantic City bestimmt waren. Das Casino war von 1981 bis 1984 in Betrieb. Hawkins glaubte, die Chips seien noch einlösbar, und wandte sich 2023 an die Unclaimed Property Administration (UPA) des US-Bundesstaats New Jersey. Diese Behörde ist zuständig für nicht beanspruchte Vermögenswerte. Doch seine Hoffnung wurde enttäuscht.
Gericht: Chips waren nie im Umlauf
Die UPA wies den Antrag ab, da die Chips nie offiziell an die Öffentlichkeit ausgegeben worden waren. Damit unterlagen sie nicht dem staatlichen Rückzahlungsfonds, der für echte, ungenutzte Chips vorgesehen ist. Die Begründung: Nur Chips, die tatsächlich im Spielbetrieb verwendet wurden und danach nicht eingelöst wurden, gelten als rückzahlbar.
Ein Berufungsgericht in New Jersey bestätigte diese Entscheidung. Die Richter stützten sich dabei auf Ermittlungen der Staatspolizei. Diese ergaben, dass die Chips von einem ehemaligen Mitarbeiter des Casinos heimlich aufbewahrt worden waren. Nach der Schliessung des Casinos sollten sie eigentlich vernichtet werden.
Herkunft der Chips: Ein fragwürdiger Fund
Nach der Schliessung des Playboy Casinos im Jahr 1984 wurde eine Drittpartei mit der Entsorgung der verbliebenen Chips beauftragt. Ein damaliger Mitarbeiter entwendete jedoch mehrere Schachteln mit unbenutzten Chips und lagerte sie in einem Bankschliessfach. Erst Jahre später, nach seiner Insolvenz, entdeckte die Bank den Inhalt und verkaufte die Chips bei einer Auktion. Dort griff Hawkins zu – in der Annahme, ein Stück Casino-Geschichte mit Geldwert erworben zu haben.
Rechtlich keine Grundlage für Rückzahlung
Das Gericht stellte klar: Da die Chips nie genehmigt oder im Spielbetrieb genutzt wurden, fehlt jede rechtliche Grundlage für eine Auszahlung. Auch wenn sie aus dem ursprünglichen Bestand des Casinos stammen, galten sie nie als offizielle Zahlungsmittel im Spiel.
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Chips sind nicht gleich Bargeld
Dieser Fall zeigt deutlich: Casinochips sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Ihr Geldwert hängt davon ab, ob sie im Spielbetrieb des Casinos ausgegeben und verwendet wurden. Nur dann können sie – unter bestimmten Bedingungen – rückerstattet werden. Bei geschlossenen Casinos kann dies zudem nur über staatliche Fonds geschehen, sofern die Chips zum Zeitpunkt der Schliessung im Umlauf waren.
Unsere Einschätzung
Wer Casinochips kauft – sei es als Sammlerstück oder mit der Hoffnung auf Rückzahlung – sollte deren Herkunft genau prüfen. In diesem Fall war der Versuch, 59’000 Dollar zu erhalten, rechtlich nicht haltbar. Die Entscheidung des Gerichts ist nachvollziehbar: Nur Chips, die offiziell im Umlauf waren, können auch rückerstattet werden. Für Spieler und Sammler gilt daher: Chips haben nur dann einen realen Geldwert, wenn sie im Spielbetrieb genutzt wurden. Ansonsten sind sie lediglich Erinnerungsstücke.
Quellen
– igamingbusiness.com
– cointelegraph
– onlinecasinosdeutschland.com
– ambcrypto