CJEU-Urteil verschärft Streit zwischen Österreich und Malta
CJEU-Urteil im Streit zwischen Österreich und Malta stärkt Klägerposition – Grundkonflikt um Glücksspielmonopol bleibt ungelöst
Das Wichtigste in Kürze
- Ein seit 2004 andauernder Rechtskonflikt zwischen Österreich und Malta um Online-Glücksspiellizenzen erreicht 2026 mit einem CJEU-Urteil im Fall WUNNER einen neuen Höhepunkt.
- Der Europäische Gerichtshof stellt klar, dass bei deliktischen Ansprüchen der gewöhnliche Aufenthaltsort des Spielers für das anwendbare Recht maßgeblich ist.
- Malta verweist auf Artikel 56A, bekannt als Bill 55, der die Vollstreckung bestimmter ausländischer Glücksspielurteile im Inland blockiert.
- Österreich hält weiterhin an einem staatlichen Online-Monopol fest, während große Lizenzen 2027 auslaufen und Reformdebatten zunehmen.
Seit 2004 andauernder Streit um Malta-Lizenzen in Österreich
Der juristische Konflikt zwischen Österreich und Malta im Bereich des Online-Glücksspiels reicht mehr als zwei Jahrzehnte zurück. Ausgangspunkt waren sogenannte Spielerklagen in Österreich. Kunden argumentierten, dass maltesisch lizenzierte Anbieter ihre Dienste ohne österreichische Lizenz angeboten hätten. Nach dieser Argumentation seien die Verträge nichtig, wodurch Verluste auf Grundlage ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden könnten.
Betreiber beriefen sich demgegenüber auf die europäische Dienstleistungsfreiheit. Sie machten geltend, dass das österreichische Monopol gegen EU-Recht verstoße. Malta hatte bereits 2004 einen spezifischen Rechtsrahmen für iGaming eingeführt und galt damit als erste europäische Jurisdiktion mit klarer Online-Regulierung.
Im Jahr 2016 bestätigten jedoch das österreichische Verfassungsgericht, der Verwaltungsgerichtshof und der Oberste Gerichtshof übereinstimmend, dass das staatliche Monopol mit EU-Grundsätzen vereinbar sei. In der Folge nahm die Zahl strukturierter Klagen zu. Aus einzelnen Verfahren entwickelte sich eine gefestigte Rechtsprechung.
Ausweitung auf Haftungsfragen und internationale Zuständigkeit
Mit der Zeit verlagerte sich der Schwerpunkt der Verfahren. Neben vertraglichen Ansprüchen traten deliktische Klagen, unter anderem gegen Geschäftsführer und Konzerngesellschaften maltesisch lizenzierter Anbieter. Damit gewannen Fragen der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts an Bedeutung.
Gerichte mussten klären, wo der Schaden eingetreten ist, welches Recht Anwendung findet und welches Gericht zuständig ist. Diese Aspekte bestimmen maßgeblich den Verlauf und die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen.
Im Jahr 2026 mündete diese Entwicklung in eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Fall WUNNER. Der CJEU stellte klar, dass bei deliktischen Ansprüchen der gewöhnliche Aufenthaltsort des Spielers entscheidend ist. Dort materialisiere sich der wirtschaftliche Schaden. Für österreichische Kläger stärkt dies die prozessuale Position, da österreichisches Recht maßgeblich sein kann.
CJEU-Urteil klärt Zuständigkeit, nicht jedoch das Monopolmodell
Die Entscheidung des CJEU bezieht sich auf die Auslegung unionsrechtlicher Vorschriften im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens. Sie trifft keine Aussage darüber, ob das österreichische Glücksspielmonopol unionsrechtskonform ist oder nicht.
Der strukturelle Konflikt zwischen nationalen Monopolmodellen und der grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit bleibt damit bestehen. Genau an diesem Punkt setzt Maltas gesetzgeberische Reaktion an.
Mit Artikel 56A des maltesischen Glücksspielgesetzes, bekannt als Bill 55, hat Malta eine Vorschrift eingeführt, die die Vollstreckung bestimmter ausländischer Glücksspielurteile im Inland blockiert. Die maltesische Regierung bezeichnet dies als Kodifizierung einer bestehenden öffentlichen Ordnung zum Schutz des eigenen Regulierungsrahmens und der von der Malta Gaming Authority lizenzierten Unternehmen.
Durch diese Regelung hat sich die Dynamik der Vollstreckung grenzüberschreitender Urteile verändert. Selbst wenn österreichische Gerichte Ansprüche zusprechen, kann deren Durchsetzung in Malta auf rechtliche Hürden stoßen.
Österreichisches Monopol unter Reformdruck
Parallel zum juristischen Schlagabtausch wächst in Österreich der Reformdruck. Das Land gehört zu den letzten EU-Staaten mit einem staatlichen Monopol für Online-Glücksspiele. Andere europäische Märkte haben in den vergangenen Jahren neue Lizenzsysteme eingeführt.
Mehrere große österreichische Lizenzen laufen 2027 aus. Vor diesem Hintergrund intensiviert sich die Debatte über eine mögliche Neuausrichtung des Regulierungsmodells. Themen wie Spielerschutz, Bekämpfung von Geldwäsche und fiskalische Aspekte stehen dabei im Raum.
Innerhalb Österreichs besteht laut den im Verfahren zitierten Einschätzungen ein Bewusstsein dafür, dass das bestehende System unter Druck steht. Ob und in welcher Form eine Öffnung für ein wettbewerbliches Lizenzmodell erfolgt, ist derzeit offen. Klar ist jedoch, dass regulatorische Entscheidungen unmittelbare Auswirkungen auf anhängige und künftige Verfahren haben können.
Fehlende EU-weite Harmonisierung als strukturelles Problem
Ein zentraler Hintergrund des Konflikts ist die fehlende Harmonisierung des Glücksspielrechts auf EU-Ebene. Anders als in Bereichen wie Banken oder Versicherungen existiert kein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für Online-Glücksspiel.
Die Branche ist stark reguliert, operiert jedoch in einem grenzüberschreitenden digitalen Umfeld. Nationale Souveränität trifft hier auf digitale Dienstleistungen ohne physische Grenzen. Diese Konstellation führt regelmäßig zu Spannungen zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Regulierungsmodellen.
Der aktuelle Streit verdeutlicht, dass gerichtliche Entscheidungen zwar Einzelfragen klären können, grundlegende politische und regulatorische Differenzen jedoch bestehen bleiben, solange keine strukturelle Angleichung erfolgt.
Unsere Einschätzung
Das CJEU-Urteil im Fall WUNNER schafft Klarheit zur Frage des anwendbaren Rechts bei deliktischen Ansprüchen und stärkt damit die Position österreichischer Kläger. Gleichzeitig bleibt der grundlegende Konflikt zwischen dem österreichischen Monopolmodell und maltesisch lizenzierten Anbietern ungelöst. Mit Bill 55 hat Malta einen Mechanismus etabliert, der die Vollstreckung bestimmter ausländischer Urteile einschränkt. Während in Österreich Reformüberlegungen angesichts auslaufender Lizenzen zunehmen, zeigt der Fall insgesamt die anhaltenden Spannungen in einem nicht harmonisierten europäischen Glücksspielmarkt.
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