Blockchain Association warnt FDIC vor Bevorzugung großer Banken
Blockchain Association warnt FDIC vor Bevorzugung großer Banken bei Stablecoin-Regeln – Umsetzung des GENIUS Act rückt Marktstruktur in den Fokus
Das Wichtigste in Kürze
- Die Blockchain Association hat die US-Einlagensicherungsbehörde FDIC vor einer Bevorzugung großer Banken bei Stablecoin-Regeln gewarnt.
- In einem Schreiben vom 18. Mai reagiert der Branchenverband auf einen vorgeschlagenen Rahmen zur Genehmigung von Payment Stablecoins unter dem GENIUS Act.
- Im Zentrum der Kritik stehen mögliche Wettbewerbsnachteile für Fintechs und Nichtbanken.
- Gefordert werden eine klare Trennung der Stablecoin-Reserven sowie besondere Schutzrechte im Insolvenzfall.
Stellungnahme zum geplanten FDIC-Rahmen für Payment Stablecoins
Die Blockchain Association hat sich mit einem formellen Kommentar an die Federal Deposit Insurance Corporation gewandt. Hintergrund ist ein vorgeschlagener regulatorischer Rahmen, der festlegt, wie von der FDIC beaufsichtigte Institute eine Genehmigung zur Ausgabe von Payment Stablecoins unter dem sogenannten GENIUS Act erhalten können.
In ihrem Schreiben vom 18. Mai betont die Branchenvertretung, dass der gesetzgeberische Wille auf eine breite Mischung von Emittenten abziele. Dazu zählten neben Banken ausdrücklich auch Fintech-Unternehmen und Nichtbanken. Ein Regelwerk, das faktisch nur von den größten Banken und deren Tochtergesellschaften erfüllt werden könne, widerspreche diesem Ziel.
Die Association warnt, dass eine zu restriktive Umsetzung des Gesetzes den Wettbewerb einschränken und Innovationen ins Ausland verlagern könnte. Werde der Zugang zur Stablecoin-Emission in der Praxis auf große, etablierte Institute konzentriert, bestehe die Gefahr, dass sich Marktstrukturen verfestigten, die mit den politischen Zielsetzungen nicht vereinbar seien.
Reserve-Trennung und Insolvenzschutz als zentrale Streitpunkte
Ein wesentlicher Schwerpunkt des Schreibens betrifft den Umgang mit Stablecoin-Reserven. Die Blockchain Association fordert, dass die Reserven von Payment Stablecoins rechtlich und operativ klar von den übrigen Bilanzen der jeweiligen Bank getrennt bleiben.
Nach Auffassung des Verbands dürfen diese Reserven weder als allgemeine Finanzierungsquelle für Banken dienen noch im Fall einer Insolvenz mit traditionellen Einlagenverbindlichkeiten vermischt werden. Stablecoin-Reserven sollten klar identifizierbar und abgegrenzt bleiben.
Darüber hinaus spricht sich die Association für eine sogenannte Super-Priority-Behandlung von Stablecoin-Inhabern aus. Das bedeutet, dass die entsprechenden Reservewerte auch im Rahmen eines Abwicklungsverfahrens vorrangig und abgesondert behandelt würden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Inhaber von Payment Stablecoins im Insolvenzfall einen direkten und geschützten Anspruch auf die hinterlegten Vermögenswerte behalten.
Diese Forderungen verdeutlichen eine grundlegende regulatorische Frage: Sollen dollarbasierte digitale Vermögenswerte als eng abgegrenzte Zahlungsinstrumente mit separaten Sicherheiten ausgestaltet werden oder stärker in bestehende Bankstrukturen integriert sein? Die Antwort auf diese Frage hat unmittelbare Auswirkungen auf Bilanzierung, Risikomanagement und Gläubigerschutz.
Kritik an subjektiven Bewertungsmaßstäben bei der Zulassung
Neben der Ausgestaltung der Reserveregeln thematisiert die Blockchain Association auch die Kriterien für die Genehmigung von Stablecoin-Emittenten. Sie warnt die FDIC davor, bei der Bewertung von Anträgen auf breite oder subjektive Maßstäbe zurückzugreifen.
Statt allgemeiner Vorbehalte gegenüber digitalen Vermögenswerten oder vager Reputationsbedenken sollten aus Sicht des Verbands messbare operationelle Risiken im Vordergrund stehen. Genannt werden unter anderem Cybersicherheit, Verwahrungssysteme, operationelle Resilienz, Sanktionskonformität und funktionierende Rücknahmesysteme.
Nach Darstellung der Association könnten unklare oder weit auslegbare Kriterien als implizite Markteintrittsbarrieren wirken. Dies würde insbesondere neue oder technologiegetriebene Anbieter betreffen, die nicht über die gleichen institutionellen Strukturen verfügen wie große Banken.
Wettbewerb um die künftige Struktur des US-Stablecoin-Marktes
Die Stellungnahme fällt in eine Phase intensiver Debatten über die künftige Ausgestaltung des US-Stablecoin-Marktes. Banken, Fintechs, bestehende Stablecoin-Emittenten und Aufsichtsbehörden versuchen gleichermaßen, Einfluss auf die regulatorischen Rahmenbedingungen zu nehmen.
Wie Reserveanforderungen, Zulassungskriterien und Aufsichtsstandards konkret definiert werden, dürfte maßgeblich bestimmen, welche Akteure den nächsten Entwicklungsschritt im Stablecoin-Segment prägen. Eine enge Auslegung könnte zu einer stärkeren Dominanz klassischer Bankinstitute führen. Eine breitere Ausgestaltung würde auch nichtbankliche Emittenten einbeziehen.
Der GENIUS Act bildet dabei den gesetzlichen Rahmen, dessen praktische Umsetzung nun im Fokus steht. Die Blockchain Association macht deutlich, dass sie eine Auslegung favorisiert, die den Marktzugang nicht strukturell auf wenige große Institute beschränkt.
Unsere Einschätzung
Die Intervention der Blockchain Association zeigt, dass die konkrete Umsetzung des GENIUS Act als entscheidend für die Marktstruktur von Payment Stablecoins angesehen wird. Im Zentrum stehen Fragen der Wettbewerbsneutralität, der Ausgestaltung von Reserveanforderungen und des Insolvenzschutzes für Stablecoin-Inhaber.
Für Marktteilnehmer, die Stablecoins emittieren oder nutzen, sind insbesondere die geplanten Vorgaben zur Reserve-Trennung, zur Genehmigungspraxis und zu aufsichtsrechtlichen Standards relevant. Die endgültige Ausgestaltung durch die FDIC wird darüber entscheiden, unter welchen Bedingungen verschiedene Anbietergruppen künftig am US-Stablecoin-Markt teilnehmen können.
Wir haben uns strikte redaktionelle Richtlinien auferlegt und erklären unsere Testmethoden offen und verständlich. Außerdem kommunizieren wir transparent, wie unsere Arbeit finanziert wird. Diese Seite kann Trackings Links enthalten, was unsere objektive Sichtweise aber in keinster Weise beeinflusst.