Niederlande verhängen 420.000 Euro Strafe gegen Polymarket

Offizielles Bußgeldbescheid-Dokument mit rotem Siegel, Stapel Euro-Münzen und Warnschild mit Ausrufezeichen.

Niederländische Glücksspielbehörde verhängt 420.000 Euro Strafe gegen Polymarket – Plattform blieb nach Fristablauf erreichbar

Das Wichtigste in Kürze

  • Die niederländische Glücksspielaufsicht KSA verhängt eine Strafzahlung von 420.000 Euro gegen Adventure One QSS, Betreiber von Polymarket.
  • Polymarket war laut KSA einen Tag nach Ablauf der gesetzten Frist weiterhin in den Niederlanden erreichbar.
  • Die ursprüngliche Anordnung sah wöchentliche Strafzahlungen von 420.000 Euro vor, maximal 840.000 Euro.
  • Polymarket bestreitet die Grundlage der Feststellung und verweist auf technische Gründe bei der Umsetzung von Sperrmaßnahmen.

Frist zur Einstellung des Angebots endete am 17. Februar 2026

Die niederländische Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit, kurz KSA, hatte Adventure One QSS als Betreiber der Prognosemarkt-Plattform Polymarket aufgefordert, seine Präsenz in den Niederlanden bis zum 17. Februar 2026 vollständig einzustellen. Für den Fall einer weiteren Verfügbarkeit drohte die Behörde mit einer wöchentlichen Strafzahlung in Höhe von 420.000 Euro. Die maximale Gesamtstrafe war auf 840.000 Euro festgelegt.

Nach Angaben der KSA war die Plattform jedoch auch einen Tag nach Ablauf der Frist weiterhin zugänglich. Die Behörde erklärte, sie habe sich einloggen und an Glücksspielen teilnehmen können. Damit sei die angeordnete Maßnahme nicht fristgerecht umgesetzt worden.

KSA erlässt Einziehungsbescheid über 420.000 Euro

Am 19. Mai 2026 erließ die KSA einen sogenannten Einziehungsbescheid. Darin wird eine Strafzahlung von 420.000 Euro festgesetzt. Der Betrag muss innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Bescheids beglichen werden.

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Die Anordnung bleibt weiterhin mit einer weiteren Strafandrohung verbunden. Sollte die KSA eine erneute Zuwiderhandlung feststellen, kann eine zusätzliche Zahlung von 420.000 Euro fällig werden. Damit würde der im ursprünglichen Beschluss festgelegte Höchstbetrag von 840.000 Euro erreicht.

In ihrer Stellungnahme betonte die Behörde, dass Adventure One QSS Inc. ohne die erforderliche Lizenz Glücksspiele auf dem niederländischen Markt angeboten habe. Das Unternehmen habe damit gegen die auferlegte Unterlassungsanordnung verstoßen. Die Strafzahlung sei daher kraft Gesetzes verwirkt worden. Die KSA kündigte an, die Einziehung entsprechend durchzuführen.

Betreiber verweist auf laufenden Einspruch und technische Verzögerungen

Polymarket widersprach im Rahmen des Einziehungsbescheids der Auffassung der Behörde. Das Unternehmen argumentierte, die Einziehung der Strafe sei verfrüht und solle ausgesetzt werden, da gegen die ursprüngliche Anordnung ein aktiver Einspruch anhängig sei.

Adventure One QSS erklärte zudem, dass am 18. Februar 2026 Sperrmaßnahmen implementiert und getestet worden seien. Dass bei einem Test an diesem Tag noch ein Zugriff auf das Glücksspielangebot möglich gewesen sei, könne daran liegen, dass noch nicht alle Blockierungen vollständig ausgerollt gewesen seien. Dies könne durch technische Faktoren bedingt sein.

Das Unternehmen betonte, es handle sich nicht um Fahrlässigkeit, sondern um eine bekannte Eigenschaft der eingesetzten Technologie. Die Maßnahmen seien innerhalb der kurzen Übergangsfrist so schnell und sorgfältig wie möglich umgesetzt worden.

Regulatorische Konsequenzen für nicht lizenzierte Angebote

Der Fall zeigt, dass die KSA bei nicht lizenzierten Glücksspielangeboten konkrete Fristen setzt und bei Nichteinhaltung finanzielle Sanktionen verhängt. Die Behörde stellte ausdrücklich fest, dass Polymarket nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um Glücksspiel in den Niederlanden anzubieten.

Für Anbieter digitaler Plattformen bedeutet dies, dass technische Umsetzungsprozesse im Zusammenhang mit geografischen Sperren oder Zugangsbeschränkungen innerhalb der gesetzten Fristen vollständig wirksam sein müssen. Nach Darstellung der KSA genügte bereits die Möglichkeit, sich einzuloggen und Spiele zu nutzen, um eine Verletzung der Anordnung festzustellen.

Gleichzeitig verdeutlicht der Einspruch von Adventure One QSS, dass Unternehmen regulatorische Maßnahmen rechtlich überprüfen lassen können. Solange jedoch keine aufschiebende Wirkung angeordnet wird, kann eine Behörde die festgesetzten Strafzahlungen einziehen.

Unsere Einschätzung

Die KSA hat eine Strafzahlung in Höhe von 420.000 Euro gegen Adventure One QSS verhängt, weil Polymarket nach Ablauf einer gesetzten Frist weiterhin in den Niederlanden erreichbar war. Die Behörde sieht darin einen Verstoß gegen eine Unterlassungsanordnung für ein nicht lizenziertes Glücksspielangebot. Polymarket bestreitet die Grundlage der Feststellung und verweist auf technische Verzögerungen sowie einen laufenden Einspruch. Die maximale mögliche Gesamtstrafe beläuft sich auf 840.000 Euro, sofern eine weitere Zuwiderhandlung festgestellt wird.

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Über den Autor

Janina Frei

Ich bin in der Schweiz geboren und lebe seit 2015 in Spanien. Das hält mich aber nicht davon ab, iGaming-bezogene Nachrichtenartikel für den deutschsprachigen Raum zu schreiben. 2024 begann ich für Kryptocasinos.com zu arbeiten und habe sowohl den deutschen, als auch für den österreichischen und schweizer Markt im Blick.
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