ACMA verhängt 2,7 Mio. AUD Strafe gegen TAB wegen Spam-Verstößen

Regierungsgebäude mit Schutzschild, klingelndes Telefon mit Warnsymbol, Kalender mit roten Strafmarkierungen.

TAB zahlt 2,7 Millionen AUD Strafe wegen Spam- und Telemarketing-Verstößen – zweite Sanktion innerhalb eines Jahres

Das Wichtigste in Kürze

– Die australische Medien- und Kommunikationsaufsicht ACMA verhängte gegen Tabcorp eine Strafe von über 2,7 Millionen AUD wegen Verstößen gegen Spam- und Telemarketing-Vorschriften.
– Zwischen Februar 2024 und Juni 2025 tätigte TAB 351 Anrufe bei Nummern im Do Not Call Register ohne Einwilligung.
– Zusätzlich erfolgten 82 Anrufe außerhalb zulässiger Zeiten sowie rund 4.000 Anrufe ohne korrekte Identifizierung des Absenders oder Zwecks.
– Über 217.000 Marketing-E-Mails und SMS wurden innerhalb von 16 Tagen an Kunden versendet, die bestimmte Marketingkanäle abbestellt hatten.
– Es ist die zweite Strafe gegen TAB innerhalb eines Jahres im Zusammenhang mit Spam-Gesetzen.

ACMA verhängt Millionenstrafe nach umfassender Untersuchung

Die Australian Communications and Media Authority, kurz ACMA, hat gegen Tabcorp, Betreiber der Marke TAB, eine Geldstrafe von über 2,7 Millionen AUD verhängt. Nach Angaben der Behörde resultiert die Sanktion aus einer Untersuchung zu Verstößen gegen australische Spam- und Telemarketing-Vorschriften.

Im Fokus standen Marketingaktivitäten gegenüber sogenannten VIP-Kunden. Die Untersuchung ergab, dass TAB zwischen Februar 2024 und Juni 2025 wiederholt gegen geltende Vorgaben verstoßen hat. Die Behörde sprach von einer Reihe unterschiedlicher Pflichtverletzungen, die sowohl Anrufe als auch elektronische Werbenachrichten betrafen.

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Bei der Festsetzung der Strafe berücksichtigte die ACMA, dass TAB die Versendung bestimmter Nachrichten selbst gemeldet hatte. Gleichzeitig verwies die Behörde auf Umfang und Bandbreite der Verstöße.

Hunderte Anrufe trotz Do Not Call Register und fehlende Kennzeichnung

Konkret stellte die ACMA fest, dass TAB 351 Telefonanrufe an Nummern tätigte, die im offiziellen Do Not Call Register eingetragen waren, ohne dass eine entsprechende Einwilligung vorlag. Das Register ermöglicht es Verbrauchern in Australien, unerwünschte Werbeanrufe zu untersagen.

Darüber hinaus dokumentierte die Behörde 82 Anrufe außerhalb der gesetzlich zulässigen Kontaktzeiten. In nahezu 4.000 Fällen identifizierte sich TAB nach den Untersuchungsergebnissen nicht ordnungsgemäß als Anrufer oder machte keine ausreichenden Angaben zum Zweck des Anrufs.

Diese Punkte betreffen zentrale Anforderungen des Telemarketing-Rechts. Unternehmen müssen sowohl Einwilligungen beachten als auch Transparenz über ihre Identität und den Zweck der Kontaktaufnahme sicherstellen.

Über 217.000 Nachrichten trotz Abmeldung von Marketingkanälen

Zusätzlich zu den Telefonkontakten räumte TAB ein, innerhalb eines Zeitraums von 16 Tagen mehr als 217.000 Marketing-E-Mails und SMS versendet zu haben. Die betroffenen Kunden hatten sich zuvor von bestimmten Marketingkanälen abgemeldet.

Laut ACMA hatten diese Kunden nicht sämtliche Marketingkommunikation generell abbestellt, sondern nur einzelne Kanäle. Dennoch wertete die Behörde die Versendung als Verstoß gegen geltende Vorgaben. Bei der Bemessung der Strafe berücksichtigte sie sowohl die Dauer von 16 Tagen als auch den Umstand, dass keine vollständige Abmeldung von allen Marketingformen vorlag.

TAB muss neben der Geldzahlung eine gerichtlich durchsetzbare Verpflichtung eingehen. Diese sieht eine unabhängige Überprüfung der Telemarketing-Systeme vor, die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen sowie regelmäßige Compliance-Berichte an die ACMA.

Zweite Sanktion innerhalb eines Jahres wegen VIP-Marketing

Die aktuelle Strafe ist bereits die zweite Maßnahme der ACMA gegen TAB im Zusammenhang mit Spam-Vorschriften innerhalb von etwas mehr als einem Jahr.

Im Juni des Vorjahres verhängte die Behörde eine weitere Strafe von über 4 Millionen AUD. Damals ging es um nicht konforme SMS- und WhatsApp-Nachrichten an VIP-Kunden im Jahr 2024.

Zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 1. Mai 2024 hatte TAB laut Untersuchung 2.538 SMS- und WhatsApp-Nachrichten versendet, ohne den Empfängern eine Möglichkeit zur Abmeldung bereitzustellen. Weitere 3.148 Nachrichten enthielten keine ausreichenden Absenderangaben. Zusätzlich wurden zwischen dem 15. Februar und dem 29. April 2024 elf SMS ohne vorherige Einwilligung verschickt.

Im Rahmen dieser früheren Sanktion verpflichtete sich TAB für einen Zeitraum von drei Jahren zu einer gerichtlich durchsetzbaren Vereinbarung. Diese umfasst eine unabhängige Überprüfung der Direktmarketing-Systeme, Verbesserungsmaßnahmen, vierteljährliche Prüfungen des VIP-Direktmarketings, Schulungen für Mitarbeiter sowie regelmäßige Berichte an die Aufsichtsbehörde.

Aufsichtsbehörde verweist auf Risiken von Glücksspielwerbung

ACMA-Mitglied Samantha Yorke bezeichnete das Verhalten von TAB als inakzeptabel. Sie verwies darauf, dass Personen, die sich in das Do Not Call Register eintragen oder Marketingnachrichten abbestellen, eine klare Entscheidung treffen.

Nach Angaben der Behörde ist die Einhaltung dieser Entscheidungen besonders relevant, da Glücksspielwerbung mit erhöhten Risiken für finanzielle Verluste und psychische Belastungen verbunden sein kann. Die ACMA erklärte, die festgestellten Verstöße deuteten auf erhebliche Schwächen in den Compliance-Systemen des Unternehmens hin.

Gleichzeitig stellte die Behörde klar, dass die gesetzlichen Vorgaben für sämtliche Formen des Direktmarketings gelten. Dies betreffe sowohl allgemeine Kampagnen als auch personalisierte Nachrichten an sogenannte VIP-Kunden.

Unsere Einschätzung

Die erneute Millionenstrafe gegen TAB dokumentiert wiederholte Verstöße gegen australische Spam- und Telemarketing-Vorschriften im Bereich des VIP-Marketings. Neben der finanziellen Sanktion verpflichten gerichtlich durchsetzbare Auflagen das Unternehmen zu strukturellen Überprüfungen und regelmäßigen Berichten an die Aufsicht. Für Marktteilnehmer zeigt der Fall, dass die ACMA Verstöße im Glücksspielsektor konsequent verfolgt und auch wiederholte Pflichtverletzungen innerhalb kurzer Zeit sanktioniert.

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Über den Autor

Janina Frei

Ich bin in der Schweiz geboren und lebe seit 2015 in Spanien. Das hält mich aber nicht davon ab, iGaming-bezogene Nachrichtenartikel für den deutschsprachigen Raum zu schreiben. 2024 begann ich für Kryptocasinos.com zu arbeiten und habe sowohl den deutschen, als auch für den österreichischen und schweizer Markt im Blick.
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