Roar Vegas gewinnt Berufung gegen 8-Millionen-SEK-Busse

Gerichtsgebäude, Dokument mit rotem durchgestrichenem Stempel, goldene Münzen neben Schild mit grünem Häkchen

LeoVegas-Tochter Roar Vegas gewinnt Berufung gegen 8-Millionen-SEK-Busse – Gericht sieht keinen klaren Verstoß gegen Sorgfaltspflichten

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verwaltungsgericht in Linköping hat eine Geldstrafe von 8 Millionen SEK gegen Roar Vegas aufgehoben.
  • Die schwedische Glücksspielaufsicht Spelinspektionen hatte dem Anbieter Verstöße gegen die gesetzliche Sorgfaltspflicht vorgeworfen.
  • Im Fokus standen 12 Spielerkonten mit hohen Verlusten im ersten Quartal 2024.
  • Das Gericht sah keine eindeutig belegte Pflichtverletzung, die eine Sanktion rechtfertigt.

Gericht kippt Entscheidung der Aufsichtsbehörde

Das Verwaltungsgericht in Linköping hat am 12. Juni im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3061-25 eine gegen Roar Vegas verhängte Geldstrafe aufgehoben. Die schwedische Glücksspielaufsicht Spelinspektionen hatte am 25. März 2025 eine Verwarnung sowie eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 8 Millionen schwedischen Kronen ausgesprochen. Das entspricht umgerechnet rund 852.867 US-Dollar.

Nach Auffassung der Behörde habe Roar Vegas gegen die im schwedischen Glücksspielgesetz verankerte Sorgfaltspflicht verstoßen. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Aufsicht keinen klaren und eindeutigen Beweis für eine solche Pflichtverletzung vorgelegt habe. Damit fehle die Grundlage für eine finanzielle Sanktion.

Untersuchung von 12 Spielerkonten mit hohen Verlusten

Spelinspektionen hatte die Aktivitäten von Kunden im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2024 geprüft. Im Mittelpunkt standen 12 Konten mit besonders hohen Verlusten. Die Auswahl erfolgte aus zwei Altersgruppen: 18 bis 24 Jahre sowie 25 Jahre und älter.

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Besondere Aufmerksamkeit galt drei Konten. Diese wiesen monatliche Einzahlungslimits zwischen 100.000 und 300.000 SEK auf. Zudem verwies die Behörde auf schnelle Einzahlungen, rasche Verluste und lange Spielsitzungen. Aus Sicht der Aufsicht deuteten diese Muster auf ein erhöhtes Risiko problematischen Spielverhaltens hin.

Roar Vegas betreibt sein Angebot in Schweden unter dem Dach der LeoVegas-Gruppe. Das Unternehmen bestritt nicht, dass die betreffenden Konten ein erhöhtes Risiko aufwiesen. Es argumentierte jedoch, dass bestimmte Indikatoren nicht automatisch einen Glücksspielschaden belegten. Lange Login-Zeiten und schnelle Verluste nach Einzahlungen könnten beispielsweise auch bei Sportwetten auftreten.

Streitpunkt: Zeitpunkt und Intensität der Interventionen

Zentraler Punkt des Verfahrens war die Frage, ob Roar Vegas rechtzeitig und angemessen eingegriffen hat. Nach Angaben der Spelinspektionen seien Maßnahmen zu spät und in zu geringem Umfang erfolgt.

Das Unternehmen verwies dagegen auf sein System für verantwortungsvolles Spielen. Dieses umfasse automatisierte Warnhinweise, manuelle Prüfungen, verpflichtende Einzahlungslimits sowie Kontosperrungen. Teilweise seien automatisierte Warnmeldungen bereits am Tag nach der ersten Einzahlung erfolgt.

Das Gericht stellte fest, dass Lizenzinhaber bei der Anwendung der Sorgfaltspflichten eine Abwägung vornehmen müssen. Dabei gehe es um den Schutz der Spieler, den Einsatz freiwilliger Instrumente und zugleich um datenschutzrechtliche Grenzen. Roar Vegas hatte zudem auf rechtliche Unsicherheiten vor dem 1. Juni 2024 hingewiesen, insbesondere bei der Verarbeitung sensibler Gesundheits- und Finanzdaten zur Risikobewertung.

Da Online-Glücksspielangebote rund um die Uhr verfügbar sind, legte das Gericht keinen festen Zeitrahmen für Interventionen zugrunde. Stattdessen wandte es einen Maßstab der Angemessenheit an. Zwar räumte das Gericht ein, dass einzelne Maßnahmen früher hätten erfolgen können. Die festgestellten Verzögerungen erreichten jedoch nicht das erforderliche Niveau, um eine Geldstrafe zu rechtfertigen.

Dokumentation als entscheidender Faktor im Verfahren

Ein wesentlicher Aspekt der gerichtlichen Bewertung war die Dokumentation durch Roar Vegas. Das Unternehmen legte Aktionspläne, Systemanpassungen und interne Vermerke zu Nachverfolgungen vor. Diese Unterlagen schwächten nach Auffassung des Gerichts die Argumentation der Aufsichtsbehörde, wonach eine klare Pflichtverletzung vorgelegen habe.

Das Urteil verdeutlicht, dass bei der Durchsetzung von Sorgfaltspflichten nicht allein das Vorliegen hoher Verluste oder auffälliger Spielmuster ausschlaggebend ist. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Anbieter nachweislich untätig geblieben ist oder trotz erkennbarer Risiken keine angemessenen Schritte unternommen hat.

Bedeutung für die Auslegung der Sorgfaltspflichten in Schweden

Schweden hat die Durchsetzung von Maßnahmen zum Spielerschutz in den vergangenen Jahren verschärft. Die Sorgfaltspflichten verpflichten Anbieter dazu, einzugreifen, wenn Anzeichen für problematisches Spielverhalten vorliegen. Das Gesetz legt jedoch keine detaillierten Reaktionsfristen für jeden Einzelfall fest.

Das nun vorliegende Urteil stellt klar, dass die Aufsichtsbehörde bei Sanktionen eine klare und unmissverständliche Beweisführung erbringen muss. Ermessensspielräume bei der Bewertung von Risikosignalen bleiben bestehen, insbesondere wenn Anbieter nachweislich Systeme zur Risikoerkennung und Intervention implementiert haben.

Für lizenzierte Betreiber in Schweden liefert die Entscheidung einen gerichtlichen Referenzpunkt zur Frage, welche Anforderungen an Dokumentation, Reaktionsgeschwindigkeit und interne Prozesse gestellt werden, bevor eine Geldbuße verhängt werden kann.

Unsere Einschätzung

Das Urteil hebt eine konkrete Sanktion in Höhe von 8 Millionen SEK gegen Roar Vegas auf und definiert zugleich die Anforderungen an die Beweisführung bei Verstößen gegen die schwedische Sorgfaltspflicht. Für Anbieter zeigt die Entscheidung die Bedeutung umfassender Dokumentation und nachvollziehbarer Interventionsprozesse. Für die Aufsicht verdeutlicht sie, dass finanzielle Sanktionen nur bei klar belegten Pflichtverletzungen Bestand haben.

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Über den Autor

Janina Frei

Ich bin in der Schweiz geboren und lebe seit 2015 in Spanien. Das hält mich aber nicht davon ab, iGaming-bezogene Nachrichtenartikel für den deutschsprachigen Raum zu schreiben. 2024 begann ich für Kryptocasinos.com zu arbeiten und habe sowohl den deutschen, als auch für den österreichischen und schweizer Markt im Blick.
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