Kolumbien: Gericht setzt Werbebeschränkungen für Online-Glücksspiel aus
Kolumbiens Staatsrat bestätigt Aussetzung zentraler Werbebeschränkungen von Coljuegos – Online-Anbieter vorerst ohne 20-Prozent-Grenze und Sanktionsrisiko
Das Wichtigste in Kürze
- Der Staatsrat Kolumbiens bestätigt die teilweise Aussetzung der Werberesolution 20231000019054 von Coljuegos aus dem Jahr 2023.
- Die 20-Prozent-Obergrenze für Werbeausgaben bezogen auf den Bruttospielertrag ist vorläufig außer Kraft.
- Pflichten zur Einreichung jährlicher Werbepläne und quartalsweiser Berichte entfallen vorerst.
- Auch bestimmte Sanktionsmöglichkeiten sowie Genehmigungspflichten bei Anteilsverkäufen sind suspendiert.
- Eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache steht weiterhin aus.
Gericht bestätigt vorläufige Aussetzung der Coljuegos-Resolution
Der Staatsrat Kolumbiens, das höchste Verwaltungsgericht des Landes, hat die teilweise Aussetzung der Resolution 20231000019054 bestätigt. Die Regelung war 2023 von der Glücksspielaufsicht Coljuegos erlassen worden und enthielt weitreichende Vorgaben für die Werbung von Online-Glücksspielanbietern.
Nach Angaben von Juan Camilo Carrasco, Manager der Kanzlei Sora Lawyers, wurde die vorläufige Aussetzung rechtskräftig, da innerhalb der gesetzlichen Frist kein Rechtsmittel eingelegt wurde. Damit bleibt die zuvor angeordnete einstweilige Maßnahme des Staatsrats bestehen.
Die Kanzlei hatte Klage auf Nichtigerklärung der Resolution eingereicht. Mit der Bestätigung durch das Gericht sind mehrere zentrale Artikel der Werberegelung bis zu einer endgültigen Entscheidung außer Vollzug gesetzt.
20-Prozent-Grenze für Werbeausgaben vorläufig außer Kraft
Zu den suspendierten Bestimmungen gehört Artikel 6 der Resolution. Dieser sah vor, dass Online-Anbieter ihre Marketingausgaben auf maximal 20 Prozent ihres Bruttospielertrags begrenzen müssen.
Mit der nun bestätigten Aussetzung gilt diese Obergrenze vorerst nicht. Betreiber sind damit aktuell nicht an die quantitative Beschränkung ihrer Werbeinvestitionen gebunden, die direkt an den Bruttospielertrag gekoppelt war.
Ebenfalls außer Kraft ist Artikel 7. Dieser verpflichtete Konzessionäre, Coljuegos jährlich einen detaillierten Werbeplan vorzulegen sowie quartalsweise Berichte über Verträge, Rechnungen und konkrete Ausgaben einzureichen. Diese Berichtspflichten bestehen während der Suspendierung nicht.
Sanktionen und Eingriffe in Konzessionsverträge ausgesetzt
Neben den Werbeobergrenzen und Berichtspflichten betrifft die Entscheidung auch Sanktionsregelungen. Artikel 9 in den Abschnitten a, b und c ist ebenfalls suspendiert.
Diese Vorschriften ermöglichten es Coljuegos, die Verlängerung eines Konzessionsvertrags zu verweigern, Geldbußen in Höhe von 1,5 Prozent des Bruttoumsatzes zu verhängen oder Konzessionsverträge einseitig zu kündigen, wenn Verstöße gegen die Werbevorgaben festgestellt wurden.
Mit der bestätigten Aussetzung können diese spezifischen Sanktionsmechanismen derzeit nicht angewendet werden.
Darüber hinaus ist auch Artikel 10 Abschnitt f außer Kraft. Dieser verpflichtete Konzessionäre, für bestimmte Anteilsverkäufe eine vorherige Genehmigung von Coljuegos einzuholen. Auch diese Genehmigungspflicht gilt bis auf Weiteres nicht.
Verfassungsrechtliche Argumente des Staatsrats
Nach Darstellung von Juan Camilo Carrasco stützt sich die Entscheidung des Staatsrats auf drei zentrale Argumentationslinien, die über den Glücksspielsektor hinaus Bedeutung haben.
Erstens bezieht sich das Gericht auf das Prinzip des Gesetzesvorbehalts in Fragen wirtschaftlicher Freiheit gemäß Artikel 333 der kolumbianischen Verfassung. Demnach könne eine Aufsichtsbehörde keine quantitative Beschränkung einer grundsätzlich erlaubten wirtschaftlichen Tätigkeit durch eine Resolution einführen, da solche Eingriffe dem Gesetzgeber vorbehalten seien.
Zweitens verweist das Gericht auf den Gesetzesvorbehalt im Sanktionsrecht gemäß Artikel 29 der Verfassung. Die staatliche Sanktionsgewalt erlaube es nicht, eigenständige Sanktionsregime allein durch Verwaltungsakte wie Resolutionen zu schaffen.
Drittens betont die Entscheidung den verfassungsrechtlichen Schutz kommerzieller Informationen nach Artikel 15 der Verfassung sowie unter Bezugnahme auf das Urteil C-165 aus dem Jahr 2019. Danach unterliegen auch die Aufsichtsbefugnisse des Staates Grenzen, wenn es um sensible geschäftliche Informationen privater Unternehmen geht.
Endgültige Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus
Die nun bestätigte Suspendierung betrifft eine einstweilige Maßnahme. Die materiellrechtliche Prüfung der Resolution 20231000019054 ist damit nicht abgeschlossen.
Der Staatsrat wird in einem späteren Urteil über die Hauptsache entscheiden. Erst diese endgültige Entscheidung wird klären, ob die angegriffenen Bestimmungen dauerhaft aufgehoben oder in veränderter Form bestätigt werden.
Bis dahin bleibt die teilweise Aussetzung in Kraft. Für lizenzierte Online-Glücksspielanbieter in Kolumbien bedeutet dies, dass sie aktuell nicht an die suspendierten Werbe- und Berichtsvorgaben gebunden sind und die entsprechenden Sanktionsmechanismen nicht angewendet werden können.
Unsere Einschätzung
Die Bestätigung der teilweisen Aussetzung durch den Staatsrat schafft vorläufige rechtliche Klarheit in Bezug auf zentrale Werbe- und Sanktionsvorschriften von Coljuegos. Mehrere Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörde, darunter Ausgabenobergrenzen, Berichtspflichten und bestimmte Sanktionen, sind bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft gesetzt. Die Hauptsacheentscheidung steht noch aus und wird maßgeblich dafür sein, wie der regulatorische Rahmen für Online-Glücksspielwerbung in Kolumbien künftig ausgestaltet ist.
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