Dänemark aktualisiert AML-Risikolisten für Glücksspielanbieter

Regierungsgebäude, offenes Checklisten-Dokument, Globus mit Vorhängeschloss und Schild im Vordergrund.

Dänische Glücksspielbehörde aktualisiert AML-Risikolisten – neue FATF-Einstufungen beeinflussen Risikobewertung von Anbietern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die dänische Glücksspielbehörde hat am 6. März 2026 ihre Leitlinien zu Hochrisikoländern im Bereich Geldwäsche aktualisiert.
  • Grundlage sind die im Februar 2026 in Mexiko-Stadt beschlossenen Änderungen der FATF-Listen.
  • Kuwait und Papua-Neuguinea wurden neu in die sogenannte Grey List aufgenommen.
  • Die Black List bleibt unverändert und umfasst weiterhin Nordkorea, Iran und Myanmar.
  • Für Anbieter bleibt eine verstärkte Sorgfaltspflicht bei hohem Risiko vorgeschrieben, die FATF-Listen sind dabei ein wesentlicher Risikofaktor.

Aktualisierung nach FATF-Plenum im Februar 2026

Die dänische Glücksspielbehörde Spillemyndigheden hat ihre Leitlinien für lizenzierte Glücksspielanbieter offiziell angepasst. Anlass sind die jüngsten Änderungen der Financial Action Task Force, die im Rahmen ihres Plenums im Februar 2026 in Mexiko-Stadt beschlossen wurden. Die Behörde veröffentlichte das Update am 6. März 2026.

Im Mittelpunkt stehen die sogenannten FATF-Listen, die international als Black List und Grey List bekannt sind. Diese Übersichten erfassen Staaten mit strategischen Defiziten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Für dänische Glücksspielanbieter dienen sie als zentrales Instrument bei der Erfüllung ihrer Pflichten nach dem dänischen Geldwäschegesetz.

Kuwait und Papua-Neuguinea neu unter erhöhter Beobachtung

Im Zuge der aktuellen Überarbeitung hat die FATF Kuwait und Papua-Neuguinea in die Grey List aufgenommen. Staaten auf dieser Liste unterliegen einer verstärkten internationalen Beobachtung. Sie haben sich gegenüber der FATF verpflichtet, identifizierte strategische Mängel innerhalb vereinbarter Fristen zu beheben.

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Neben Kuwait und Papua-Neuguinea umfasst die Grey List aktuell folgende Jurisdiktionen: Algerien, Angola, Bolivien, Bulgarien, Kamerun, Elfenbeinküste, Demokratische Republik Kongo, Haiti, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal, Südsudan, Syrien, Venezuela, Vietnam, die Britischen Jungferninseln und Jemen.

Die Black List bleibt unverändert. Auf ihr stehen weiterhin die Demokratische Volksrepublik Korea, Iran und Myanmar. Für diese Länder fordert die FATF aktive Gegenmaßnahmen zum Schutz des internationalen Finanzsystems.

Bedeutung der FATF-Listen für dänische Glücksspielanbieter

Für lizenzierte Anbieter in Dänemark haben die Listen unmittelbare Relevanz im Rahmen ihrer Risikoanalyse. Nach Paragraf 17 Absatz 1 des dänischen Geldwäschegesetzes sind Glücksspielunternehmen verpflichtet, verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden, wenn ein Spieler ein hohes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung darstellt.

Die dänische Glücksspielbehörde stellt klar, dass die FATF-Listen zwingend in die unternehmensinterne Risikobewertung einbezogen werden müssen. Die bloße Aufnahme eines Landes in die Grey List oder Black List führt jedoch nicht automatisch zu einer gesetzlichen Pflicht zur Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten. Vielmehr handelt es sich um einen wesentlichen Risikofaktor, der im Gesamtkontext bewertet werden muss.

Damit unterstreicht die Behörde, dass Anbieter weiterhin eine individuelle Risikoanalyse vornehmen müssen. Die Herkunft eines Spielers aus einem gelisteten Staat erhöht das Risiko, ersetzt aber nicht die eigenständige Prüfung weiterer relevanter Kriterien.

Unterschied zur EU-Liste hochriskanter Drittstaaten

Eine abweichende Rechtslage gilt für Länder, die in der EU-Verordnung über Hochrisiko-Drittstaaten aufgeführt sind. In diesen Fällen schreibt Paragraf 17 Absatz 2 des dänischen Geldwäschegesetzes zwingend vor, dass verstärkte Sorgfaltspflichten angewendet werden müssen.

Die dänische Glücksspielbehörde weist in ihrem Update ausdrücklich auf diesen Unterschied hin. Während die FATF-Listen ein bedeutender Faktor innerhalb der Risikoanalyse sind, lösen Einträge in der EU-Verordnung unmittelbar eine gesetzliche Verpflichtung aus.

Für Anbieter bedeutet das, dass sie parallel mehrere internationale und europäische Regelwerke berücksichtigen müssen. Die FATF-Einstufungen dienen als Grundlage für die Bewertung globaler Risiken, während die EU-Liste konkrete rechtliche Pflichten auslöst.

Auswirkungen auf interne Prozesse und Compliance

Mit der Aktualisierung der Leitlinien sind dänische Glücksspielanbieter gehalten, ihre internen Kontrollsysteme und Risikoanalysen an die neuen FATF-Einstufungen anzupassen. Insbesondere bei Kunden mit Bezug zu Kuwait oder Papua-Neuguinea muss geprüft werden, ob aufgrund der neuen Einstufung zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Die Behörde macht deutlich, dass die FATF-Listen weiterhin ein zentrales Referenzinstrument im Rahmen der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen. Änderungen auf internationaler Ebene wirken sich damit unmittelbar auf die Compliance-Anforderungen national lizenzierter Anbieter aus.

Für international tätige Unternehmen kann dies bedeuten, dass länderspezifische Risikoprofile regelmäßig überprüft und dokumentiert werden müssen. Die aktuelle Anpassung verdeutlicht, dass regulatorische Anforderungen im Bereich Geldwäscheprävention dynamisch sind und eng mit internationalen Entwicklungen verknüpft bleiben.

Unsere Einschätzung

Die Aktualisierung der dänischen Leitlinien folgt direkt den im Februar 2026 beschlossenen Änderungen der FATF-Listen. Für Glücksspielanbieter in Dänemark sind die neuen Einstufungen von Kuwait und Papua-Neuguinea als Grey-List-Staaten ein zusätzlicher Risikofaktor innerhalb ihrer gesetzlichen Risikoanalyse. Gleichzeitig bleibt die Black List unverändert. Entscheidend ist die klare Abgrenzung zwischen der Bedeutung der FATF-Listen als Risikofaktor und der zwingenden Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten bei Staaten, die in der EU-Verordnung über Hochrisiko-Drittstaaten geführt werden. Damit konkretisiert die Behörde die Anforderungen an Compliance und Risikomanagement im dänischen Glücksspielsektor auf Basis internationaler Vorgaben.

Hinweis: Diese Webseite dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gewinne im Glücksspiel sind nicht garantiert. Glücksspiel kann süchtig machen. Spiele nur, wenn es in deiner Region legal ist, und informiere dich über die geltenden Gesetze. Beratung: BZgA +49 (0) 800 1 37 27 00 | 18+

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Über den Autor

Janina Frei

Ich bin in der Schweiz geboren und lebe seit 2015 in Spanien. Das hält mich aber nicht davon ab, iGaming-bezogene Nachrichtenartikel für den deutschsprachigen Raum zu schreiben. 2024 begann ich für Kryptocasinos.com zu arbeiten und habe sowohl den deutschen, als auch für den österreichischen und schweizer Markt im Blick.
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