Schwedisches Gericht bestätigt AML-Bußgelder gegen drei Anbieter

Schwedisches Gericht mit Richterbank und Justizsymbolen, drei digitale Plattformlogos im Vordergrund, Akten und Laptop sichtbar

Schwedisches Gericht bestätigt 22 Millionen SEK AML-Bußgelder gegen Betsson, Snabbare und Spooniker – Anforderungen an Herkunftsnachweise präzisiert

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verwaltungsgericht in Linköping hat am 2. Juli die Einsprüche von Betsson Nordic, Snabbare und Spooniker gegen AML-Bußgelder zurückgewiesen.
  • Die Gesamtstrafen in Höhe von 22 Millionen SEK bleiben damit bestehen.
  • Im Mittelpunkt stand die Frage, ob frühere Gewinnauszahlungen neue Einzahlungen als risikoarm einstufen lassen.
  • Das Gericht stellte klar, dass frühere Auszahlungen keine verstärkte Sorgfaltspflicht ersetzen.
  • Die Entscheidungen können vor dem Verwaltungsberufungsgericht in Jönköping angefochten werden.

Gericht weist Einsprüche zurück und bestätigt Warnungen

Am 2. Juli hat das Verwaltungsgericht in Linköping sämtliche Einsprüche von Betsson Nordic, Snabbare und Spooniker gegen Entscheidungen der schwedischen Glücksspielaufsicht Spelinspektionen abgelehnt. Die Behörde veröffentlichte die Urteile am folgenden Tag.

Damit bleiben sowohl die ausgesprochenen Warnungen als auch die verhängten Geldbußen in voller Höhe bestehen. Insgesamt belaufen sich die Sanktionen auf 22 Millionen SEK. Auf Betsson entfallen 6,5 Millionen SEK, auf Snabbare 5,5 Millionen SEK und auf Spooniker 10 Millionen SEK.

In zwei Fällen wies das Gericht Teile der Begründung der Aufsichtsbehörde zurück. An der Höhe der Strafen oder der grundsätzlichen Bewertung der Verstöße änderte dies jedoch nichts.

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Kernfrage: Sind neue Einzahlungen durch frühere Gewinne ausreichend erklärt?

Zentraler Streitpunkt in allen drei Verfahren war eine konkrete Frage aus dem Bereich der Geldwäscheprävention. Die betroffenen Anbieter hatten bestimmte Kundeneinzahlungen als geringes Risiko eingestuft, weil die jeweiligen Kunden zuvor Glücksspielgewinne ausgezahlt bekommen hatten. Teilweise erfolgten Ein- und Auszahlungen über dasselbe Bankkonto.

Nach Auffassung der Unternehmen konnten neue Einzahlungen daher als Reinvestition früherer Gewinne betrachtet werden. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte klar, dass die Annahme, Einzahlungen stammten aus früheren Gewinnen, keine ausreichende verstärkte Kundenprüfung darstellt.

Auch wenn ein sogenannter geschlossener Zahlungskreislauf vorliegt, also Ein- und Auszahlungen über dasselbe Konto laufen, entbindet dies Anbieter nicht von der Pflicht, ausreichende Informationen zur Überprüfung der Mittelherkunft einzuholen. Wenn Einzahlungen ein höheres Geldwäscherisiko begründen, müssen Betreiber laut Gericht belastbare finanzielle Nachweise wie etwa Bankunterlagen anfordern.

Betsson und Snabbare: Verstöße als schwerwiegend, aber nicht systematisch bewertet

Im Fall von Betsson bezogen sich die Feststellungen auf acht Kunden im Alter zwischen 20 und 29 Jahren. Diese zahlten über mehrere Monate hinweg Beträge zwischen 133.584 SEK und 491.950 SEK ein. Das Gericht erkannte an, dass eine relativ kleine Stichprobe nicht zwangsläufig ein systematisches Versagen belegt. Dennoch stufte es die festgestellten Mängel als schwerwiegend ein.

Snabbare erhielt eine vergleichbare Bewertung. Hier betraf der Fall zehn Kunden mit Einzahlungen zwischen rund 950.000 SEK und 3,2 Millionen SEK. Das Unternehmen verwies unter anderem auf manuelle Prüfungen sowie eine Meldung an die schwedische Finanzpolizei Finanspolisen.

Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass diese Maßnahmen nicht frühzeitig genug erfolgt seien. Entscheidend sei, dass eine laufende und rechtzeitige Überwachung stattfindet, wenn erhöhte Risiken erkennbar sind. Auch hier wurden die Verstöße als schwerwiegend, jedoch nicht als systematisch eingestuft.

Spooniker: Wiederholte Mängel führten zu höherer Strafe

Anders bewertete das Gericht den Fall Spooniker. Hier wurden fünf Kunden in die Prüfung einbezogen. Bereits im Jahr 2022 hatte das Unternehmen eine AML-Warnung wegen vergleichbarer Schwächen erhalten. Damals ging es um unzureichende verstärkte Sorgfaltspflichten und Mängel bei der Risikokontrolle von Kunden.

Vor diesem Hintergrund werteten die Richter die nun festgestellten Verstöße als wiederholt. Eine ähnliche Entlastung wie bei Betsson und Snabbare gewährte das Gericht Spooniker nicht. Die frühere Warnung spielte bei der Bewertung der Schwere der Verstöße eine zentrale Rolle.

Bedeutung für lizenzierte Anbieter in Schweden

Die Urteile liefern eine konkrete Auslegung der Anforderungen an verstärkte Sorgfaltspflichten im schwedischen Glücksspielmarkt. Sie verdeutlichen, dass Anbieter bei erhöhtem Risiko zusätzliche Prüfungen durchführen müssen, selbst wenn Kunden zuvor legitime Gewinne erzielt haben.

Frühere Auszahlungen, geschlossene Zahlungskreisläufe oder die Annahme, dass Einzahlungen aus Gewinnen stammen, gelten nicht als ausreichender Nachweis der Mittelherkunft. Betreiber müssen in solchen Fällen zusätzliche Informationen einholen und die Geldwäschegefahr eigenständig bewerten.

Alle drei Entscheidungen können noch vor dem Verwaltungsberufungsgericht in Jönköping angefochten werden. Bis zu einer möglichen weiteren gerichtlichen Prüfung bleiben die ausgesprochenen Bußgelder und Warnungen jedoch wirksam.

Unsere Einschätzung

Die Urteile des Verwaltungsgerichts in Linköping bestätigen die von Spelinspektionen verhängten AML-Sanktionen gegen Betsson, Snabbare und Spooniker in Höhe von insgesamt 22 Millionen SEK. Sie konkretisieren die Anforderungen an die Überprüfung der Mittelherkunft bei erhöhtem Risiko und stellen klar, dass frühere Gewinnauszahlungen keine verstärkte Sorgfaltspflicht ersetzen. Für lizenzierte Anbieter in Schweden dienen die Entscheidungen als verbindlicher Maßstab für die Ausgestaltung interner Kontroll- und Prüfprozesse im Bereich Geldwäscheprävention.

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Über den Autor

Janina Frei

Ich bin in der Schweiz geboren und lebe seit 2015 in Spanien. Das hält mich aber nicht davon ab, iGaming-bezogene Nachrichtenartikel für den deutschsprachigen Raum zu schreiben. 2024 begann ich für Kryptocasinos.com zu arbeiten und habe sowohl den deutschen, als auch für den österreichischen und schweizer Markt im Blick.
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