Malta reformiert Glücksspielsteuern – Höhere Abgaben ab 2026
Malta reformiert Glücksspielsteuern – Höhere Abgaben ab 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die neuen Umsatz- und Glücksspielsteuerrichtlinien in Malta treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
- Für Online-Casinospiele (Typ 1) steigt der Steuersatz auf 15 Prozent der Bruttospielerträge.
- Sportwetten, Poker und Skill-Games (Typ 2 bis 4) werden künftig mit 10 Prozent besteuert.
- Die eingeschränkte Umsatzsteuerbefreiung ermöglicht Unternehmen Vorsteuerabzüge für förderfähige Kosten.
Neue Steuerstruktur ersetzt pauschale Abgaben
Im April 2026 kündigten die maltesischen Behörden durch die Legal Notices 84 und 86 umfassende Änderungen an. Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsatz- und Glücksspielsteuer in Malta treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Bis zum 30. September 2026 greift für Online-Glücksspiel noch ein pauschaler Steuersatz von 5 Prozent, der bisher in Kombination mit einer Abgabe auf Glücksspielgeräte berechnet wurde. Die neue Steuerstruktur gilt ausschließlich für Angebote, die sich an Spieler richten, welche sich in Malta aufhalten oder dort dauerhaft ansässig sind.
Steuersätze steigen je nach Spielart auf bis zu 15 Prozent
Für Online-Casinospiele (Typ 1) steigt die Glücksspielsteuer ab dem 1. Oktober 2026 Berichten zufolge auf 15 Prozent der Bruttospielerträge. Sportwetten (Typ 2), provisionsbasierte Angebote wie Peer-to-Peer-Poker (Typ 3) und regulierte Geschicklichkeitsspiele (Typ 4) werden künftig nach Angaben der Behörden mit 10 Prozent besteuert. Physisches Glücksspiel in kontrollierten Räumlichkeiten sowie Junket-Aktivitäten bleiben unangetastet. Sie werden weiterhin mit dem bisherigen Satz von 5 Prozent besteuert.
Einschränkung der Umsatzsteuerbefreiung öffnet Weg für Vorsteuerabzüge
Die bisher weit gefasste Umsatzsteuerbefreiung für Glücksspiele erfährt eine deutliche Reduzierung. Sie gilt laut Berichten künftig nur noch für Spiele mit geringem Risiko, bestimmte Junket-Events und Sportwetten-Einrichtungen, die sich direkt an Veranstaltungsorten befinden. Durch diese eingeschränkte Umsatzsteuerbefreiung erhalten Unternehmen die Möglichkeit, Vorsteuerabzüge für förderfähige Kosten geltend zu machen.
Höhere Rundfunkabgabe für Spielestudios und neue Meldefristen
Anbieter, die Studios zur Übertragung von Glücksspieldiensten nutzen, zahlen ab Oktober 2026 eine höhere jährliche Rundfunkabgabe. Diese steigt laut den Plänen von bisher 500 Euro auf künftig 3.000 Euro an. Die Steuererklärungen für den September 2026 werden noch bis zur Frist am 20. Oktober 2026 über das alte Portal eingereicht. Ein aktualisiertes Meldeportal für die neuen rechtlichen Anforderungen steht ab dem 1. November 2026 zur Verfügung. Die ersten Steuerberichte für den Monat Oktober 2026 müssen unter dem neuen Meldesystem bis zum 20. November 2026 übermittelt werden.
Offene Fragen zur Umsetzung und Marktreaktion
Einige Details zur praktischen und wirtschaftlichen Umsetzung der Reform bleiben bisher ungeklärt. Offen ist etwa die Frage, wie hoch die prognostizierten fiskalischen Mehreinnahmen durch die deutlichen Steuererhöhungen im Online-Bereich ausfallen werden. Es gibt derzeit keine offiziellen Reaktionen oder öffentliche Kritik aus der Glücksspielindustrie zur Verdreifachung des Steuersatzes auf Typ-1-Spiele. Was genau rechtlich unter den nun enger gefassten Umsatzsteuerbefreiungs-Begriff der Spiele mit geringem Risiko fällt, bedarf noch einer offiziellen Definition. Unbekannt bleibt die genaue Anzahl der betroffenen Glücksspielanbieter mit einer in Malta registrierten Studio-Lizenz, die künftig die höhere Rundfunkabgabe leisten müssen.
Unsere Einschätzung
Die am 1. Oktober 2026 in Kraft tretenden Reformen beenden Maltas langjährige Praxis einer pauschalen Fünf-Prozent-Steuer für das Online-Glücksspiel. Die Staffelung der Steuersätze nach Spielarten führt insbesondere bei Online-Casinos und Sportwetten zu erheblichen Mehrbelastungen für Anbieter, die den lokalen Markt bedienen. Die Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung schafft steuerliche Verrechnungsmöglichkeiten, da Unternehmen nun Vorsteuerabzüge für förderfähige Kosten nutzen können. Die strikten Fristen für den Systemwechsel im Oktober und November 2026 erfordern von den lizenzierten Unternehmen eine zeitnahe Anpassung ihrer internen Meldeprozesse.
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