AMLA startet Konsultationen zu neuen AML-Detailregeln

Personen diskutieren über Dokumente mit Diagrammen in modernem Büro mit Laptop und Notizblock auf Holztisch

AMLA startet Konsultationen zu Sanktionen und Sorgfaltspflichten – neue Detailregeln betreffen auch lizenzierte Glücksspielanbieter in der EU

Das Wichtigste in Kürze

  • Die europäische Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat drei öffentliche Konsultationen zu Entwürfen regulatorischer Rechtsakte eröffnet.
  • Die Entwürfe betreffen Sanktionen und Bußgelder, Verfahren zur Kundenidentifizierung sowie Kriterien zur Bestimmung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen.
  • Die Konsultation zu Sanktionen endet am 9. März, die beiden weiteren Verfahren am 8. Mai.
  • Schwedische und dänische Glücksspielaufsichten rufen Lizenzinhaber zur Teilnahme an den Konsultationen auf.
  • Die zugrunde liegende EU-AML-Verordnung tritt am 10. Juli 2027 in Kraft.

Drei Entwürfe sollen die EU-AML-Verordnung konkretisieren

Die Anti-Money Laundering Authority hat am 9. Februar drei Konsultationsverfahren zu Entwürfen regulatorischer Rechtsakte gestartet. Die Behörde bittet relevante Interessenträger um Stellungnahmen zu Detailregelungen, die die bestehende EU-AML-Verordnung ergänzen sollen.

Im Mittelpunkt stehen drei Themenbereiche: finanzielle Sanktionen und verwaltungsrechtliche Maßnahmen, konkrete Vorgaben zu Customer Due Diligence sowie Kriterien zur Identifizierung von Geschäftsbeziehungen, gelegentlichen und verbundenen Transaktionen einschließlich niedriger Schwellenwerte.

Die Entwürfe sollen präzisieren, wie die in der AML-Verordnung festgelegten Grundregeln in der Praxis anzuwenden sind. Die AML-Verordnung selbst tritt am 10. Juli 2027 in Kraft. Die jetzt veröffentlichten Entwürfe liefern die technischen und verfahrensbezogenen Details, die für eine einheitliche Umsetzung innerhalb der Europäischen Union erforderlich sind.

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Konsultation zu Sanktionen und Bußgeldern mit Frist bis 9. März

Eine der drei Konsultationen befasst sich mit finanziellen Sanktionen, administrativen Maßnahmen und periodischen Strafzahlungen. Dabei geht es um die Grundsätze und Elemente, die zuständige Behörden berücksichtigen sollen, wenn sie über Sanktionen gegen Lizenzinhaber entscheiden, die gegen AML-Vorgaben verstoßen.

Der Entwurf definiert Rahmenbedingungen für die Bemessung von Sanktionen und soll Transparenz und Vergleichbarkeit im Umgang mit Regelverstößen schaffen. Die Frist für Stellungnahmen endet am 9. März.

Für Anbieter im regulierten Glücksspielmarkt ist dieser Bereich besonders relevant. Lizenzinhaber zählen zu den verpflichteten Unternehmen im Sinne der Geldwäschevorschriften. Die Ausgestaltung von Sanktionsmechanismen beeinflusst direkt das regulatorische Risiko und die Compliance-Anforderungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten.

Vorgaben zur Kundenidentifizierung und Transaktionsbewertung

Zwei weitere Konsultationen laufen bis zum 8. Mai. Eine davon betrifft detaillierte Verfahren zur Kundenidentifizierung und -überprüfung. Während die zentralen Anforderungen bereits in der AML-Verordnung festgelegt sind, konkretisiert der Entwurf, wie diese in der Praxis umzusetzen sind.

Customer Due Diligence umfasst unter anderem die Identifizierung von Kunden, die Überprüfung von Identitätsangaben sowie die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Die jetzt zur Diskussion gestellten Detailregeln sollen einheitliche Standards für verpflichtete Unternehmen in der EU schaffen.

Die dritte Konsultation befasst sich mit Kriterien zur Identifizierung von Geschäftsbeziehungen, gelegentlichen Transaktionen und miteinander verbundenen Transaktionen. Zudem werden niedrigere Schwellenwerte thematisiert, ab denen bestimmte Prüfpflichten greifen. Auch hier liefert der Entwurf spezifische Ausführungsbestimmungen, während die grundlegenden Regeln in der AML-Verordnung verankert sind.

Nationale Glücksspielaufsichten rufen zur Beteiligung auf

Die schwedische und die dänische Glücksspielaufsichtsbehörde haben jeweils Erklärungen veröffentlicht, in denen sie Lizenzinhaber in ihren Ländern ausdrücklich zur Teilnahme an den Konsultationen auffordern.

Damit unterstreichen die nationalen Behörden die praktische Bedeutung der geplanten Detailregelungen für regulierte Anbieter. Glücksspielunternehmen unterliegen in der EU umfassenden geldwäscherechtlichen Pflichten. Änderungen oder Präzisierungen bei Sorgfaltspflichten, Transaktionsdefinitionen oder Sanktionsmechanismen wirken sich unmittelbar auf interne Prozesse, Risikobewertungen und Dokumentationsanforderungen aus.

Adressiert sind die Konsultationen laut AMLA unter anderem verpflichtete Unternehmen, Aufsichtsbehörden, Financial Intelligence Units, öffentliche Stellen, Selbstregulierungsorganisationen, internationale Institutionen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Verbrauchervertreter, Wissenschaft sowie Investigativjournalisten.

Einbettung in das Arbeitsprogramm 2026 bis 2028

Die Konsultationen stehen im Zusammenhang mit dem ersten Single Programming Document 2026 bis 2028 der AMLA. Dieses Dokument gibt einen Überblick über die geplanten Aktivitäten der Behörde. Dazu zählen der Aufbau eines gemeinsamen EU-Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Informationen zur Organisationsstruktur, zum Personalaufbau und zum Kompetenzprofil der Behörde.

Weitere öffentliche Konsultationen sind laut AMLA im Laufe des Jahres geplant. Damit signalisiert die Behörde, dass die Ausgestaltung des europäischen AML- und CFT-Rahmens schrittweise durch ergänzende technische Standards und Leitlinien konkretisiert wird.

Für Marktteilnehmer im iGaming-Sektor sowie für andere verpflichtete Unternehmen in der EU bedeutet dies, dass sie ihre Compliance-Strukturen kontinuierlich an neue Detailvorgaben anpassen müssen. Die laufenden Konsultationen bieten die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in den regulatorischen Prozess einzubringen, bevor die Regelungen finalisiert werden.

Unsere Einschätzung

Die drei Konsultationen der AMLA markieren einen weiteren Schritt zur operativen Umsetzung der EU-AML-Verordnung, die ab Juli 2027 gilt. Mit den Entwürfen zu Sanktionen, Kundenidentifizierung und Transaktionskriterien konkretisiert die Behörde zentrale Pflichten für verpflichtete Unternehmen, darunter auch lizenzierte Glücksspielanbieter. Die aktive Einbindung nationaler Aufsichtsbehörden wie in Schweden und Dänemark zeigt, dass die Detailregeln praktische Auswirkungen auf die Aufsicht und Compliance-Praxis in den Mitgliedstaaten haben werden.

Hinweis: Diese Webseite dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Gewinne im Glücksspiel sind nicht garantiert. Glücksspiel kann süchtig machen. Spiele nur, wenn es in deiner Region legal ist, und informiere dich über die geltenden Gesetze. Beratung: BZgA +49 (0) 800 1 37 27 00 | 18+

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Erstellt von

Ich bin in der Schweiz geboren und lebe seit 2015 in Spanien. Das hält mich aber nicht davon ab, iGaming-bezogene Nachrichtenartikel für den deutschsprachigen Raum zu schreiben. 2024 begann ich für Kryptocasinos.com zu arbeiten und habe sowohl den deutschen, als auch für den österreichischen und schweizer Markt im Blick.

Letztes Update: 12. Februar 2026

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